Kfz Gutachter Ingenieurbüro Dr. Sawalha – Nietzschestr. 17, 80807 München

Unsere Dienste

Kfz Gutachten / Unfallgutachten

Sie hatten einen Unfall, an dem Sie nicht schuld sind?

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl und beauftragen Sie uns. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung.

Damit die Schadensregulierung ablaufen kann, benötigen Sie für Schäden ab ca. 750,00 Euro netto ein Kfz Gutachten.

Das Gutachten ist ein wichtiges Dokument, das alle relevanten Daten sowie die verursachten Schäden über das verunfallte Fahrzeug enthält. Es ist die Basis, um mit der Versicherung abzurechnen.

Der Kfz Sachverständige erfasst alle technischen Daten sowie die Sonderausstattung des beschädigten Fahrzeugs zusammen. Er fotografiert und dokumentiert den Unfallschaden.  Der Sachverständige listet auch alle Schäden im Zusammenhang mit dem betreffenden Unfall auf. Dadurch können die Gesamtschäden ermittelt werden. Altschäden an Fahrzeugen, die nicht durch den gegenständlichen Unfall verursacht wurden, werden als Vorschäden bzw. Altschäden aufgeführt.

Der Sachverständige kann dann die Reparaturkosten kalkulieren , den Wiederbeschaffungswert und fall nötig auch den Restwert  ermitteln und auflisten.   

Angaben zur unfallbedingten Wertminderung (Wertverlust des Fahrzeugs nach dem Unfall) sowie die Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer sind im Gutachten auch enthalten.    

Zu einem Kfz Gutachten gehören eventuell auch Angaben zum Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs vor einem Unfall) sowie  der Restwert des Fahrzeugs (Wert des Fahrzeugs nach einem Unfall), wenn die Reparaturkosen 70% des Wiederbeschaffungswerts übersteigen . Die unfallbedingte Ausfallzeiten werden im Gutachten angegeben. Zusätzlich wird der Kfz-Sachverständige eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur in das Gutachten eintragen. Sollte beispielsweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen (Reparaturkosten zwischen 70% und 130% des Wiederbeschaffungswerts) , gelten für die Reparatur besondere Regeln, ansonsten wird auf Basis Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abgerechnet  . Bei Reparaturkosten über 130% des  Wiederbeschaffungswerts wird auf Totalschadenbasis abgerechnet  (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).  

Kurzgutachten & Kostenvoranschlag

Kurzgutachten & Kostenvoranschlag werden bei kleineren Unfallschäden oder Parkremplern (Bagatellschaden bis ca. 750,00 Euro netto) erstellt. Dabei geht es um kleinere Schäden, die als unerheblich eingestuft werden und unterhalb der Bagatellschadensgrenze liegen. Mit einem Kurzgutachten können Sie sich bei Bagatellschäden absichern und sind über eine Dokumentation in Ihrem Kurzgutachten in der Lage, die entstandenen Schäden auch im Nachgang nachzuweisen. 

Kfz Wertgutachten bzw. Fahrzeugbewertung

In einem Wertgutachten bzw. Fahrzeugbewertung ermitteln und dokumentieren wir den Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, aller wertbildenden Faktoren sowie der örtlichen Marktlage. Wir erstellen Ihr Kfz Wertgutachten bzw. Fahrzeugbewertung professionell, unkompliziert und schnell zu günstigen Konditionen. Wir ermitteln individuell in dem Wertgutachten, den von Ihnen benötigten Wert. Unter anderem den Wiederbeschaffungswert, Marktwert, Zeitwert, Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert und den Restwert nach einem Unfall.

In folgenden Situationen ist ein Wertgutachten hilfreich:

  • Preisorientierung bei Kfz Kauf oder Kfz Verkauf
  • Oldtimer für die Versicherung
  • Kfz Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeuges durch die Bank
  • Vorlage beim Finanzamt
  • Bei einer Erbschaft
  • Bei Beendigung eines Leasing-Vertrages

 

Technisches Gutachten

Ein technisches Gutachten befasst sich mit Schäden am Fahrzeug, welche nicht durch ein Unfallereignis entstanden sind. Sie benötigen ein Technisches Gutachten, wenn bei einem technischen Defekt an Fahrzeugbauteilen (Motor-, Getriebe,- Reifen- und Lackschäden) die Ursache ermittelt werden soll. Oft soll auch bei einem gekauften Fahrzeug die Unfallfreiheit überprüft werden. Bei Reparaturmängel und Sachmängel werden auch technische Gutachten erstellt.

Ein technisches Gutachten soll Ihnen helfen, wenn Sie eine Forderung gegen einen Autoverkäufer oder eine Werkstatt durchsetzen möchten. Zudem dient das technische Gutachten dazu, den Schaden bzw. die Fehlfunktion zu lokalisieren und hilft Ihnen bei der anschließenden Behebung des Mangels.

Technische Gutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Unfallrekonstruktion

Ein Unfallrekonstruktionsgutachten oder unfallanalytisches Gutachten dient der Aufklärung eines Unfallhergangs.

Bei Verkehrsunfällen mit Personen- oder hohen Sachschäden werden Sachverständige von der Polizei oder Staatsanwaltschaft direkt zur Unfallstelle gerufen, um den Verkehrsunfall aufzunehmen. Die Dokumentation erstreckt sich etwa auf Bremsspuren, Deformationen der verunfallten Fahrzeuge, Straßenverhältnisse oder den Zustand der Fahrzeuge unmittelbar vor dem Unfall.

Auch im Rahmen eines streitigen Zivilprozesses, kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen ein solches Gutachten eingeholt werden.

Auf Grundlage alle Informationen ist es dem Sachverständigen oft möglich, den Hergang einer Verkehrsstraftat oder im Verkehrszivilrecht strittige Tatsachen mit naturwissenschaftlichen oder technischen Mitteln einem Beweis zugänglich zu machen. Dabei bedient sich der Sachverständige auch spezieller Software, die anhand verschiedener Parameter die Bremswege der Unfallfahrzeuge, die Stellung der Fahrzeuge vor und nach der Kollision sowie Geschwindigkeiten unmittelbar vor dem Unfallgeschehen errechnen können. Das Gutachten besteht aus der Zusammenfassung der am Unfallort aufgenommenen Daten und Fakten, Berechnungsergebnissen, den Schlussfolgerungen, einer Bilddokumentation sowie einer Unfallskizze, die den Unfallverlauf darstellt.

Rechnungsprüfung

Bei der Rechnungsprüfung wird eine formelle und inhaltliche Prüfung durchgeführt. Es wird sichergestellt, dass der Rechnungsteller dem Kunden das in Rechnung stellt, was dieser in Anspruch genommen hat.

Beweissicherung an der Unfallstelle

Bei strittigen Verkehrsunfällen mit Personenschäden oder hohen Sachschäden können Sachverständige direkt zur Unfallstelle gerufen, um den Verkehrsunfall aufzunehmen. Die Dokumentation erstreckt auf die Örtlichkeiten, die Straßenverhältnisse, den Zustand der Fahrzeuge unmittelbar vor und nach dem Unfall, die Bremsspuren und Deformationen der verunfallten Fahrzeuge. Nur mit einer sorgfältigen und umfassenden Beweissicherung am Unfallort können letztendlich die Fragen nach der Unfallursache, und dem Verursacher der Unfallbeteiligten gelöst werden.

Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Sie ist auch ein wichtiges Dokument bei der fiktiven Schadenabwicklung und wird zur Zahlung des ausstehende Nutzungsausfalls benötigt.  Mit der Reparaturbestätigung können Sie auch beweisen, dass Ihr Fahrzeug (fachgerecht) repariert wurde. Kommt es zu einem erneuten Unfall am Fahrzeug, können Sie durch die Reparaturbestätigung neue Schadensersatzansprüche stellen. Eine Reparaturbestätigung ist immer dann nötig, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert haben.